AUSBILDUNG
MITGLIED DER ARGE – SAFETY WORKS®
Die Bandbreite der Anforderungen und Aufgaben in einem Betrieb kann enorm sein. Ohne gezieltes Fachwissen fühlen sich Unternehmen jedoch oft überfordert.
Safetyworks zählt zu den wenigen Beratungsunternehmen in der Schweiz, die von der Suva für die Aus- und Weiterbildung im Bereich Stapler und Krane auditiert wurden und die Anerkennung der IPAF besitzen.
Zahlreiche Unternehmen, Kantone und Branchenverbände vertrauen auf unsere praxisnahen Schulungen und Fachkurse.
Die Kunst vorausschauenden Handelns kann leicht erlernt werden. Daher ist es von großer Bedeutung, Mitarbeitende frühzeitig in die Förderung eines Sicherheitsbewusstseins einzubeziehen.
Dadurch lassen sich unnötige Fehlzeiten, menschliches Leid und Produktionsstörungen vermeiden. Mithilfe unserer Unterstützung, dem Austausch von Wissen und Erfahrungen, legen wir das bestmögliche Fundament für die erfolgreiche Erfüllung Ihrer Aufgaben.
Unsere Schulungen sind spezifisch auf den Betrieb und die Branche zugeschnitten, sodass die Teilnehmer das erworbene Wissen direkt anwenden können. Die Schulungen und Gruppenarbeiten können direkt an den Arbeitsplätzen oder an den jeweiligen Objekten stattfinden.
Dies ermöglicht dem Kunden nicht nur Kostenersparnisse, sondern verleiht auch einen starken Praxisbezug.
Ausbildung
Die Grundbildung schliesst in der Schweiz an die obligatorische Schule oder einer gleichwertigen Qualifikation an.
Eine Grundausbildung ist die umfassende Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zu einem bestimmten Thema mit Überprüfung der erforderlichen Kompetenzen. Im Ausbildungskonzept sind alle wesentlichen Elemente, die für eine lern- und leistungszielorientierte Ausbildung berücksichtigen sind, zusammengefasst.
Eine Ausbildung zur Verwendung von Arbeitsmitteln ist dann notwendig, wenn mit den dabei auszuführenden Arbeiten besondere Gefahren verbunden sind (z.B. Führen von Stapler, Arbeiten mit der Motorsäge usw.) sowie immer dann, wenn die Verwendung des Arbeitsmittels bestimmten Personen vorbehalten bleibt.
Es muss auch immer überprüft werden, ob die für die betreffenden Tätigkeiten vorgesehenen Personen geeignet sind, ob sie mit dem Arbeitsmittel sicher arbeiten können und ob sie die Instruktion richtig verstanden haben.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht seine Mitarbeiter anhand den spezifischen gefahren auszubilden. (EKAS-RL 6512 Arbeitsmittel Punkt: 5.5 Instruktion und Ausbildung)
GRUNDAUSBILDUNG
AusbildungsDauer
Die Ausbildungsdauer ist abhängig von den Fähigkeiten, welche der Kandidat mitbringt. Die Ausbildungsdauer wird vom Ausbilder anhand seiner Beobachtungen festgelegt.
Bei der Festlegung der Ausbildungsdauer werden nachgewiesene Kenntnisse aus verwandten Anwendungen angemessen berücksichtigt. Eine gründliche Instruktion ist nötig, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum ersten Mal ein bestimmtes Arbeitsmittel benützen.
Die durchgeführte Instruktion ist zu dokumentieren. Aus dieser Dokumentation muss mindestens ersichtlich sein:
Wer, von wem, wann und worüber instruiert worden ist.
Hubarbeitsbühnen
Das Führen von Hubarbeitsbühnen gilt als Arbeit mit besonderen gefahren. Als anerkanntes Schulungszentrum bieten wir das gesamte Kursprogramm für den sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen.
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MEHR ERFAHREN
Ausbildung und Instruktion für Bediener von Hubarbeitsbühnen
- Das Bedienen von Hubarbeitsbühnen ist mit besonderen Gefahren verbunden, deshalb ist eine Ausbildung notwendig.
- Bedienen Sie eine Hubarbeitsbühne nur, wenn Sie für die jeweilige Gerätekategorie ausgebildet sind. Hubarbeitsbühnenbediener brauchen spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie müssen sorgfältig ausgewählt, gezielt ausgebildet und instruiert werden. Dafür ist der Arbeitgeber verantwortlich.
Zwei Ausbildungskonzepte in der Schweiz
- Hubarbeitsbühnen VSAA Weiterlesen, Eine Ausbildungsbestätigung dient lebenslang als Nachweis der absolvierten Ausbildung zum entsprechenden Zeitpunkt.
- Hubarbeitsbühnen IPAF Weiterlesen, Gemäss den Vorgaben der IPAF verliert die PAL-Card ihre Gültigkeit nach 5 Jahren.
Eine Weiterbildung zur Aktualisierung und Auffrischung des Gelernten innerhalb von 3-5 Jahren entspricht dem Stand der Technik.
Grundausbildung für Kandidaten ohne Erfahrung
Diese Kandidaten verfügen über keine oder nur über geringe Erfahrung im Umgang mit mobilen Hubarbeitsbühnen. Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen für die jeweilige Hubarbeitsbühnen-Kategorie ausgebildet sein.
Die Ausbildungsdauer ist abhängig von den Fähigkeiten, welche der Kandidat mitbringt. Die Ausbildungsdauer wird vom Ausbilder anhand seiner Beobachtungen festgelegt. Bei der Festlegung der Ausbildungsdauer werden nachgewiesene Kenntnisse aus verwandten Anwendungen angemessen berücksichtigt. Ausbildungsdauer: min. 1 Tag. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Kandidaten mit Bestätigung (aus dem Ausland / vom Betrieb)
Diese Kandidaten können mit einem Bestätigungsnachweis, dass sie in der Vergangenheit bereits eine Ausbildung für Bediener von Hubarbeitsbühnen absolviert haben. Es besteht jedoch Unklarheit darüber, ob deren Ausbildungsstand ausreichend ist.
Diese Kandidaten werden direkt zur Prüfung zugelassen. Gegebenenfalls ist eine Wiederholung oder Auffrischung der Ausbildung notwendig.
Persönliche Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Hinweis: Für Jugendliche können im Rahmen der beruflichen Grundbildung Ausnahmen gemacht werden (Jugendschutzverordnung: ArGV 5 Art. 4 Abs. 4). Auskünfte erhalten Sie vom Eidgenössischen Arbeitsinspektorat des SECO .
- körperliche und geistige Gesundheit (gutes Seh- und Hörvermögen, keine Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht)
- zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise
- Schwindelfreiheit
- technisches Verständnis
Vom Bedienen von Hubarbeitsbühnen auszuschliessen sind Personen, welche die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen. Liegen massgebliche Erkrankungen (z.B. Epilepsie) oder körperliche Beeinträchtigungen vor, empfiehlt es sich, von einem Arbeits- oder Hausarzt abklären zu lassen, ob sich die Person als Bediener von Hubarbeitsbühnen eignet.
Instruktion am Einsatzort
Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen die Funktionsweise des eingesetzten Hubarbeitsbühnenmodells kennen und über die notwendigen Sicherheitsmassnahmen am Einsatzort Bescheid wissen. Sind sie mit der eingesetzten Hubarbeitsbühne oder mit dem Einsatzort nicht vertraut, braucht es eine zusätzliche Instruktion.
Die Instruktion erfolgt anhand der Betriebsanleitung des eingesetzten Hubarbeitsbühnenmodells und der Gefahrenermittlung am Einsatzort.
Hinweis: Für die Gefahrenermittlung eignet sich die suva Checkliste 67064/2.D: Hubarbeitsbühnen Teil 2: Kontrolle am Einsatzort.
Stapler
In den suva auditierten Staplerkursen erlernen die Teilnehmenden alle notwendigen Techniken, um einen Stapler sorgfältig und korrekt einzusetzen.
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MEHR ERFAHREN
Staplerfahrer brauchen spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie müssen sorgfältig ausgewählt, gezielt ausgebildet und instruiert werden. Dafür ist der Arbeitgeber verantwortlich.
- Das Bedienen von Stapler ist mit Gefahren verbunden.
- Stapler der Kategorie R (z.B. Gegengewichtsstapler) dürfen nur von ausgebildeten Staplerfahrern bedient werden. Die Ausbildung hat durch qualifizierte Ausbilder zu erfolgen.
- Für Stapler der Kategorie S (z.B. Deichselstapler) genügt es, wenn die Bediener eine Instruktion durch eine speziell bezeichnete Fachperson erhalten.
- Stapler dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie betriebssicher und nach Angaben des Herstellers instandgehalten sind.
Die Richtlinie EKAS 6518 beschreibt die notwendigen Standards, die bei der Ausbildung und bei der Instruktion für Bediener von Flurförderzeugen (Staplern) einzuhalten sind.
Ausbildungsangebote
- S1 – S3 Deichselgeräte Weiterlesen
- R1 – R4 Stapler Grundkurs Anfänger Weiterlesen
- R1 – R4 Stapler Grundkurs mit Erfahrung Weiterlesen
- R3 – R2 Seitenstapler Weiterlesen
- R4 Teleskopstapler Weiterlesen
- R1 – R4 Stapler Upgrade-Refresher Weiterlesen
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer ist abhängig von den Fähigkeiten, welche der Kandidat mitbringt. Die Ausbildungsdauer wird vom Ausbilder anhand seiner Beobachtungen festgelegt. Bei der Festlegung der Ausbildungsdauer werden nachgewiesene Kenntnisse aus verwandten Anwendungen angemessen berücksichtigt.
Erstausbildung für Kandidaten ohne Erfahrung
Diese Kandidaten verfügen über keine oder nur über geringe Erfahrung im Umgang mit mobilen Arbeitsmaschinen. Angesprochen sind Berufsneueinsteiger und Auszubildende.
- Richtwert für die Ausbildungsdauer: Vier Ausbildungstage.
- Die Lernfahrt (L) im Betrieb (nach zwei Ausbildungstagen) kann als ein Ausbildungstag angerechnet werden (EKAS 6518 Tabelle unter Ziffer 5.6).
Erstausbildung für Kandidaten mit Erfahrung
Diese Kandidaten verfügen nachweislich über Erfahrung im Umgang mit mobilen Arbeitsmaschinen. Es sind dies erfahrene Berufsleute, wie Bediener von Baumaschinen, Mobil-Kranführer (Kategorie A gemäss KranV), Lastwagenfahrer und Maschinisten (Landwirtschaft), Bediener von Flurförderzeugen ohne Ausbildungsbestätigung.
- Richtwert für die Ausbildungsdauer: Zwei Ausbildungstage.
Zusatzmodule R1 bis R4
Für Kandidaten, die eine Erstausbildung erfolgreich absolviert haben und dafür eine Bestätigung vorlegen können, besteht die Möglichkeit, weitere Zusatzmodule R1 bis R4 zu absolvieren.
- Richtwert für die Ausbildungsdauer: Ein zusätzlicher Ausbildungstag für jedes Zusatzmodul R1 bis R4.
Kandidaten mit Bestätigung (aus dem Ausland / vom Betrieb)
Diese Kandidaten können mit einem Bestätigungsnachweis, dass sie in der Vergangenheit bereits eine Ausbildung für Bediener von Flurförderzeugen absolviert haben. Es besteht jedoch Unklarheit darüber, ob deren Ausbildungsstand ausreichend ist.
Diese Kandidaten werden direkt zur Prüfung (EKAS 6518 Basismodul Ziffer 5.6.3 und Zusatzmodule Ziffer 5.6.4) zugelassen. Gegebenenfalls ist eine Wiederholung oder Auffrischung der Ausbildung notwendig.
BAUMASCHINEN M1 / M2 / M3
Praxisbezogenen Einsatz von Pneu- und Raupenbaggern die Gefahren und Risiken und setzt die nötigen Vorkehrungen auf verschiedenen Objekten in unterschiedlichen Baustellenbereichen um.
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MEHR ERFAHREN
In der Schweiz gilt generell, dass ein Baumaschinenführer über eine Ausbildung verfügen muss (Verordnung über die Unfallverhütung Art. 8). Es gibt keinen eidgenössischen Baumaschinenführer-Ausweis.
Als Ausbildung anerkannt ist in den meisten Kantonen der Baumaschinenführerkurs nach dem Ausbildungs- und Prüfungsreglement des Vereins «K-BMF».
Ausbildungsangebote
M Basismodul für angehende Bauarbeiter ohne oder mit wenig Praxis auf Kleinmaschinen, Grabenwalzen und Stampfer. Weiterlesen
M1 Baumaschinen bis 5 Tonnen Leergewicht Weiterlesen
M2 Hydraulische Pneu- und Raupenbagger ab 5 Tonnen Weiterlesen
M3 Pneu- und Raupenlader ab 5 Tonnen Weiterlesen
M4 Schreitbagger Weiterlesen
M5 Schwarzdeckenfertiger und Betonstrassenfertiger Weiterlesen
M6 Walzen, Verdichtungsgeräte ab 5 Tonnen Weiterlesen
M7 Spezialgeräte (Spezialisierung ist auf dem Ausweis definiert) Weiterlesen
Nicht anerkannt ist der Ausbildungsnachweis K-BMF in den Kantonen Wallis, Waadt, Genf und Neuenburg. In diesen Kantonen ist für das Führen von Baumaschinen ein kantonaler Baumaschinenführerausweis erforderlich. Für weitere Informationen dazu kontaktieren Sie bitte die zuständigen kantonalen Behörden.
KRANAUSBILDUNG
Die Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung), verlangt für das sichere und störungsfreie Arbeiten mit Kranen nach Spezialisten, die über die nötigen fachlichen und gesetzlichen Kenntnisse verfügen.
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Fahrzeug- und Turmdrehkrane (Kategorie A und B) Industriekrane, übrige Krane (Kategorie C)
In der Schweiz gilt generell, dass ein Kranführer über eine Ausbildung verfügen muss. Die Kranverordnung legt fest, welche Massnahmen für die Sicherheit der Arbeitnehmenden bei der Verwendung von Kranen getroffen werden müssen.
Der Betrieb von Kranen ist mit grossen Gefahren verbunden. Krane der Kategorien A und B darf nur führen, wer einen Kranführerausweis der Suva besitzt.
Als Ausbildung anerkannt ist der Kranführerkurs nach dem Ausbildungs- und Prüfungsreglement des Vereins «K-BMF».
Ausbildungsangebote
GK 4.1 Grundkurs Fahrzeugkrane Kat A
GK 4.2 Prüfung Fahrzeugkrane Kat A
GK 4.1.1 Grundkurs Turmdrehkrane Kat B
Im Aufbau
GK 4.2.1 Prüfung Turmdrehkrane Kat B
Im Aufbau
GK 4.3 Industriekrane Kat C
GK 4.4 LKW - Ladekrane Kat C
BEtriebsnothelfer
Nur eine Ahnung genügt eben nicht, um unter Stress im Ernstfall wirkungsvoll zu helfen.
Nutzen Sie unser Knowhow für Ihre nachhaltige Ausbildung.
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MEHR ERFAHREN
Grundkurs Betriebsnothelfer mit BLS-AED
Kursbeschreibung:
Trainieren Sie lebensnah! Nur eine Ahnung genügt eben nicht, um unter Stress im Ernstfall
wirkungsvoll zu helfen. Nutzen Sie unser Knowhow für Ihre nachhaltige Ausbildung.
Lernen Sie durch erleben. Es ist beruhigend zu wissen, im Notfall nicht hilflos zu sein.
Kursinhalt:
- Das korrekte Verhalten in Notfällen
- Patienten mit Wirbelsäulenverletzungen
- Atemstörung
- Herzstillstand
- Durchführung der Herzmassage
- Umgang mit einem Defibrillator (AED)
- Sofortmassnahmen bei Verbrennungen, Verätzungen und bei
- Elektrounfällen
- Herzinfarkt und Schlaganfall.
Gültigkeit:
6 Jahre
Zielgruppe:
Mitarbeitende von Betrieben und Institutionen, die im Betriebssanitätsdienst unterstützende Funktionen übernehmen
Ausbildungsnachweis:
Der Kurs wird mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen
Anforderungen:
Gute Deutschkenntnisse (Lesen und Verstehen), gutes Auffassungsvermögen. Mindestalter 18 Jahre
Teilnehmende:
Mindestens 8 bis maximal 16 Teilnehmende pro Kurs, Praxis pro Referenten 8 Personen
Kursdauer:
2 Tag
Kursort:
In Ihrem Betrieb
Im Kurspreis inbegriffen:
Kursunterlagen, Teilnahmebestätigung
LAdungssicherung
Mangelhafte Ladungssicherung ist eine der häufigsten Beanstandungen bei Polizeikontrollen. In diesem Workshop lernen Sie, wie Ladungssicherung richtig gemacht wird und wie Sie damit wirkungsvoll Unfälle verhindern können.
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MEHR ERFAHREN
Kursbeschreibung:
Schlecht gesicherte Ladung kann Unfälle verursachen. Einerseits wird die Ladung beschädigt,
Andererseits können die Fahreigenschaften negativ beeinflusst werden, so dass Folgeunfälle
entstehen. Häufig sind mangelhafte Kenntnisse des Chauffeurs die Hauptursache. Gelegentlich
aber auch der Einfluss von Disponenten und Kunden. Neben physikalischen Gesetzen und dem
praktischen Umgang mit Hilfsmitteln werden auch Fahrversuche durchgeführt.
Kursinhalt:
- Gesetzliche Grundlagen
- Konsequenzen mangelhafter Ladungssicherung
- Erkennen der Gefahren
- Physikalische Grundlagen
- Einsatz von Ladungssicherungsmaterial
- Kontrolle und Wartung von Zurrmitteln
- Verantwortung von Fahrer und Arbeitgeber
- Praktische Übungen
- Beurteilung von Ladungssicherungsmassnahmen
Zielgruppe:
Personen, die die Ladungssicherung vornehmen und an den Arbeitsabläufen und Prozessen interessiert sind
Ausbildungsnachweis:
Der Kurs wird mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen
Anforderungen:
Gute Deutschkenntnisse (Lesen und Verstehen), gutes Auffassungsvermögen. Mindestalter 18 Jahre
Teilnehmende:
Mindestens 8 bis maximal 16 Teilnehmende pro Kurs
Kursdauer:
1 Tag
Kursort:
In Ihrem Betrieb
Im Kurspreis inbegriffen:
Kursunterlagen, Teilnahmebestätigung
Brandschutz
Wissen, wie man die Feuerlöscher, Löschposten und Löschdecken richtig in Betrieb nimmt, verwendet und effizient einsetzt, die andere.
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MEHR ERFAHREN
Kursbeschreibung:
Mit Kleinlöschgeräten wie Feuerlöschern, Löschdecken und Feuerlöschposten werden über
60 % aller Brände gelöscht. Gerade deshalb ist der richtige Umgang mit der Gerätschaft, aber
auch das richtige Verhalten in Brandfällen absolute Voraussetzung für den Erfolg worauf unser Schulungsangebot ausgerichtet ist.
Kursinhalt:
- Organisation des vorbeugenden Brandschutzes
- Brände, Ursachen und Entstehung
- Die Brandklassen, verschiedenen Brennstoffe
- Verhalten im Brandfall
- Löschgeräte und Löschmittel
- Feuerlöscher Bauarten, Bedienung und Löschtaktik
- Praxisnahe Löschübungen an brennenden Objekten sind ein unverzichtbares Element bei den angebotenen Ausbildungen.
- Abfalleimer & brennende Personen, Flächenbrand, Reifenbrand,
- Elektroverteilkasten, Mettalbrände, Spraydosen- & Fettbrand
- Explosion
Zielgruppe:
Mitarbeitende von Betrieben und Institutionen, die eine unterstützende Funktionen übernehmen
Ausbildungsnachweis: Der Kurs wird mit einer Packtischen Lernerfolgskontrolle abgeschlossen
Anforderungen:
Gute Deutschkenntnisse (Lesen und Verstehen), gutes Auffassungsvermögen. Mindestalter 18 Jahre
Teilnehmende:
Mindestens 8 bis maximal 16 Teilnehmende pro Kurs
Kursdauer:
1/2 Tag
Kursort:
In Ihrem Betrieb
Im Kurspreis inbegriffen:
Kursunterlagen, Teilnahmebestätigung
PSAgA
Es ist technisch nicht immer möglich, Gerüste, Schutznetze, Geländer etc. jederzeit nachzukommen. Dort muss Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) verwendet werden.
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MEHR ERFAHREN
Kursbeschreibung:
Es ist technisch nicht immer möglich, der Pflicht für kollektive Schutzeinrichtungen (Gerüste,
Schutznetze, Geländer etc.) jederzeit nachzukommen. Dort muss Persönliche
Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) verwendet werden. Die Teilnehmenden werden
anhand der theoretischen und praktischen Kenntnisse soweit geschult, dass Sie die Grenzen
des Einsatzes der Produkte kennen. Sie kennen Regeln der Technik soweit, dass Sie den
arbeitssicheren Zustand beurteilen und die sachgerechte Anwendung realisieren können. Sie
besitzen das Wissen für die notwendigen Kontrollen und die Aufbewahrung der Produkte
Kursinhalt:
- Gesetzlichen Grundlagen
- Prüf- und Produktnormen
- Korrekte Behandlung, Lagerung und Kontrolle der PSAgA
- Selbstrettung, Bergung eines Verunfallten aus dem SituationsParcours
- Selbstversuche (Sprung, Pendelsturz, Fangstoss etc.)
- Risiken (Hängetrauma)
Zielgruppe:
Mitarbeiter die Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich über 2 m, durchführen.
Ausbildungsnachweis:
Der Kurs wird mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen
Anforderungen:
Gute Deutschkenntnisse (Lesen und Verstehen), gutes Auffassungsvermögen. Mindestalter 18 Jahre
Teilnehmende:
Mindestens 6 bis maximal 16 Teilnehmende pro Kurs, Praxis pro Referenten 8 Personen
Kursdauer:
1 Tag
Kursort:
In Ihrem Betrieb
Im Kurspreis inbegriffen:
Kursunterlagen, Teilnahmebestätigung, Ausweis
BAUStellen Signalisation
Alle Beteiligten der Baustelle haben sich Rechenschaft darüber zu geben, wie die Abstimmung der Bauarbeiten auf die Verkehrsführung vorgenommen wird und welche Kriterien dafür massgebend sind.
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MEHR ERFAHREN
Kursbeschreibung:
Die Teilnehmende kennen die notwendigen Vorschriften und kontrolliert und korrigiert
Baustellen-Signalisation. Alle Beteiligten und Betroffenen der Baustelle haben sich
Rechenschaft darüber zu geben, wie die Abstimmung der Bauarbeiten auf die Verkehrsführung vorgenommen wird und welche Kriterien dafür massgebend sind.
Kursinhalt:
Gesetzliche Grundlagen der Arbeitssicherheit verstehen
Signalisation und Unfallrisiko zu reduzieren
Einrichten von Baustellen im Verkehrsbereich Norm VSS SN 640
886 und ist Bestandteil der Kursunterlagen
Zielgruppe:
Personen, die von den Unternehmungen für Arbeiten im
Verkehrsbereich von Haupt- und Nebenstrasse, eingesetzt werden
Ausbildungsnachweis:
Der Kurs wird mit einer Baustelleneinrichtung in der Praxis
abgeschlossen
Anforderungen:
Gute Deutschkenntnisse (Lesen und Verstehen), gutes Auffassungsvermögen. Mindestalter 18 Jahre
Teilnehmende:
Mindestens 6 bis maximal 16 Teilnehmende pro Kurs
Kursdauer:
1/2 Tag
Kursort:
In Ihrem Betrieb
Im Kurspreis inbegriffen:
Kursunterlagen, Teilnahmebestätigung
LEBENSwichtige regel
Gefahren und Sicherheit hautnah erleben. Im Sicherheitsparcours erleben die Teilnehmenden ausgewählte Bereiche der Arbeitssicherheit und der Gesundheitsförderung haut- und praxisnah
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MEHR ERFAHREN
Kursbeschreibung:
Für mehr Sicherheit und weniger Unfälle braucht es den Einsatz und die Zusammenarbeit aller
Beteiligten. Die Instruktion aller Mitarbeitenden zu den Lebenswichtigen Regeln ist deshalb eine
sehr wichtige Massnahme, um Schwerstunfälle auf Baustellen zu verhindern. Alle
Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb kennen die Lebenswichtigen Regeln und wissen, wie Sie diese
Regeln anzuwenden sind. Keine Arbeit ist so wichtig, dass man dafür sein Leben oder
dasjenige seiner Mitarbeitenden riskiert. Wird eine lebenswichtige Regel verletzt, so heisst es:
STOPP, die Arbeit einstellen und die gefährliche Situation beseitigen. Erst dann wird
weitergearbeitet.
Kursinhalt:
Gesetzliche Grundlagen der Arbeitssicherheit verstehen. Im Sicherheitsparcours erleben die Teilnehmenden ausgewählte
Bereiche der Arbeitssicherheit und der Gesundheitsförderung haut- und praxisnah.
Zielgruppe:
Personen, die an den Arbeitsabläufen und Prozessen interessiert
sind.
Ausbildungsnachweis:
Der Kurs wird mit einer Lernerfolgskotrolle abgeschlossen
Anforderungen:
Gute Deutschkenntnisse (Lesen und Verstehen), gutes Auffassungsvermögen. Mindestalter 18 Jahre
Teilnehmende:
Mindestens 6 bis maximal 16 Teilnehmende pro Kurs
Kursdauer:
1/2 Tag
Kursort:
In Ihrem Betrieb
Im Kurspreis inbegriffen:
Kursunterlagen, Teilnahmebestätigung
SiBe / KOPAS
Der Schutz von Menschen und Umwelt, aber auch der Schutz von Gebäuden und Einrichtungen wird immer wichtiger und Vorbeugungsmassnahmen zur Notwendigkeit machen.
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MEHR ERFAHREN
Kursbeschreibung:
Lehrgang für angehende Sicherheitsbeauftragte, welche in einem kleinen oder mittleren Betrieb
die Verantwortung für die Arbeitssicherheit übernehmen oder als Linienvorgesetzte die
Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz tragen. Die Teilnehmenden kennen die wichtigsten
Kursinhalt:
- Verantwortung und Pflichten
- Gefährdungs- & Risikobeurteilung
- Sicherheitsgerechtes Verhalten
- Gefahrstoffe und Gefahrgut
- Brand- und Ex Schutz
- Arbeitsmittel & Verfahren
- Elektrizität und Strahlung
- Arbeitsplatz Gestaltung & Ergonomie
- Persönliche Schutzausrüstung
- Notfallorganisation & Unfallabklärung
Zielgruppe:
Mitarbeitende von Betrieben und Institutionen, die eine unterstützende Funktionen übernehmen
Ausbildungsnachweis:
Der Kurs wird mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen und beinhaltet die von der Suva vorgegebenen Lernziele.
Anforderungen:
Gute Deutschkenntnisse (Lesen und Verstehen), gutes Auffassungsvermögen. Mindestalter 18 Jahre
Teilnehmende:
Mindestens 8 bis maximal 16 Teilnehmende pro Kurs
Kursdauer:
3 Tage
Kursort:
In Ihrem Betrieb
Im Kurspreis inbegriffen:
Kursunterlagen, Teilnahmebestätigung